Informationen für Eltern zum Thema Klassenfahrten

Sie haben sich für eine Klassenfahrt aus unserem Sortiment entschieden und die Ankündigung löst bei den Schülern Freude aus. Eine Klassenreise stellt für Schüler eine tolle Möglichkeit dar, sich über den Unterricht hinaus Wissen anzueignen, kulturelle Einrichtungen zu besuchen und den Zusammenhalt der Klassengemeinschaft durch gemeinsame Erlebnisse zu stärken.
Eltern möchten ihren Kindern diese Erfahrung in der Regel ermöglichen, die anstehende Klassenfahrt hingegen bedeutet leider oftmals eine finanzielle Herausforderung. Während bei Schüler*innen Freude und Begeisterung aufkommen, zeigt sich bei den Eltern hingegen häufig ein Stirnrunzeln, denn Klassenfahrten finden immer öfter nicht gerade ins benachbarte Bundesland statt. Klassenfahrten kosten Geld. Es entsteht eine Spannung zwischen den immer höheren Ansprüchen und Wünschen der Eltern an eine besondere Klassenfahrt. Andererseits haben immer mehr Familien mit geringem Haushaltseinkommen, die Hartz IV oder ALG II beziehen oder mit mehreren schulpflichtigen Kindern Probleme, die dadurch entstehenden höheren Kosten auch zu tragen.
Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Möglich ist die Teilnahme am Bildungspaket auch gemäß Sozialgesetzbuch II für Kinder, deren Eltern grundsätzlich den Lebensunterhalt bestreiten können, aber Hilfe bei der Kostendeckung von Bildung und Teilhabe benötigen.
Diese Leistungen sind vielen Anspruchsberechtigten – das sind in Deutschland derzeit 2,5 Millionen Kinder – gar nicht bekannt. Deshalb möchten wir hier einen kompakten Überblick über die Möglichkeit der Finanzierung von Klassenfahrten für Kinder aus gering verdienenden Familien bieten.
Deshalb möchten wir an dieser Stelle einige Hinweise zur Kostenbezuschussung und -übernahme geben.

Kostenübernahme bei Hartz IV bzw. ALG II

Damit betroffene Kinder nicht benachteiligt werden, haben arbeitslose Eltern die Möglichkeit, für die Finanzierung der Klassenfahrt staatliche Hilfen zu erhalten. Laut Sozialgesetzbuch II (SGB) sind die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten von der zuständige Arbeitsgemeinschaft der Arbeitsagentur und der Kommune (ARGE) laut Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) aus dem Jahr 2008 (Az.: B 14 AS 36/07 R) komplett zu übernehmen, da die Kosten für die Klassenreise über die Regelleistungen hinaus gehen. Eine Höchstgrenze zur Kostenerstattung gibt es nicht. Der Antrag ist beim zuständigen Jobcenter zu stellen.

Kostenübernahme bei Geringverdienern

Geringverdiener können angesichts einer bevorstehenden Klassenfahrt mitunter ebenfalls finanziell  in die Bredouille kommen. Auch wenn das Haushaltseinkommen über dem Satz von Hartz IV liegt, sind die Mittel oft beschränkt. Eltern, die Kinderzuschlag (KiZ), Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) beziehen, können sogenannte Bildungs- und Teilhabeleistungen beantragen. Zu diesen Leistungen zählen unter anderem Unterstützung bei  Klassenfahrten oder auch die Kostenübernahme für ÖPNV-Tickets für Schüler. Ein Antrag kann bei der Kreisverwaltung, dem städtischen Rathaus oder dem Bürgeramt gestellt werden.

Werden alle Kosten übernommen?

Die Kosten für eine Klassenfahrt werden grundsätzlich in der tatsächlichen Höhe, allerdings ohne Taschengeld, übernommen. Wichtig ist es, die Kostenerstattung für die Klassenfahrt im Vorfeld zu beantragen. Dabei muss für jedes Kind und jede Klassenfahrt ein eigener Antrag gestellt werden. Dann kann ein personalisierter Gutschein ausgestellt oder das Geld direkt an die Eltern ausbezahlt werden.

Wo kann man den Antrag auf Kostenübernahme der Klassenfahrt stellen?

Die Kosten der Klassenfahrt können dank des Pakets „Bildung und Teilhabe“ für einkommensschwache Familien übernommen werden. Bei wem der Antrag gestellt werden muss, richtet sich nach den jeweiligen Sozialleistungen, welche die Familie bezieht: Bei Hartz 4 wird der Antrag beim zuständigen Jobcenter gestellt, bei anderen Leistungen ist der Antrag bei der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder dem Landkreis zu stellen.

Bildungspaket

Das Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit dem Starke-Familien-Gesetz von 2019 weitreichende Verbesserungen verabschiedet.
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